Versicherte Personen:

  • Alle Vorstands- und Ausschussmitglieder
  • sonstigen Mitglieder welche nach den Bestimmungen der Satzung des BSSB ordnungsgemäß gemeldet wurden sowie
  • alle Angestellten des BSSB, dessen Gliederungen und Vereine/Gesellschaften während der vereinsmäßigen Betätigung sowie bei Aktivitäten und Tätigkeiten für den BSSB, dessen Gliederungen und Vereine/Gesellschaften.

    Geltungsbereich
    Versichert sind Unfälle im In- und Ausland (weltweit)

    Wegeunfälle
    Unfälle auf dem direkten Weg zur versicherten Betätigung und zurück sind mitversichert.

    Hinweis
    Gastschützen, die nicht Mitglied des BSSB sind, benötigen eine Gästeversicherung.
    Für diese ist immer ein „Tagesversicherungsschein“ zu lösen.

    Versicherungshinweis
    Pauschale Gastschützenversicherung Empfiehlt sich wegen des geringeren Aufwandes bei Bürgerschießen oder ähnlichen Veranstaltungen mit hoher Teilnehmerzahl.

Versicherungssummen je Unfallereignis:

Invaliditätskapital
– allgemein –
50.000 Euro
Invaliditätskapital bei
+ Vollinvalidität ab 90 %
+ schießsportlichen Aktivitäten
einschließlich Böllerschießen

100.000 Euro
100.000 Euro
Todesfallkapital10.000 Euro
Kosten für
kosmetische Operationen
10.000 Euro
Bergungskosten10.000 Euro
Heilkosten (Subsidiär-Deckung)
im Anschluss an die eigene
gesetzliche/private Krankenversicherung
5.000 Euro

Hinweis zur Unfallversicherung:

Eine Unfallversicherung ist nicht mit einer Krankenversicherung vergleichbar und ersetzt insbesondere keine Kosten für Heilbehandlung, Verdienstausfall oder Rückholkosten ins Heimatland nach einem Unfall im Ausland.

Die Unfallversicherung bietet bei den oben beschriebenen Fällen eine Kapitalleistung und soll bei Tod oder dauernder Invalidität einen finanziellen Ausgleich/Hilfe leisten.