Erweiterter Versicherungsschutz
für Öffentlichkeitsarbeit

Wer unter dem Jahr aktiv Mitgliederwerbung mit speziellen Veranstaltungen betreibt oder wer zwecks der Integration von Asylsuchenden in unsere Gesellschaft die Schützenhäuser für Flüchtlinge öffnet, der kann sich künftig ein Stück Bürokratie ersparen. So müssen ab 01. Januar 2016 keine Gästeversicherungsscheine für folgende Nichtmitglieder bei Veranstaltungen eines des BSSB angeschlossenen Schützenvereins ausgefüllt werden.

  • ausländische Personen bei denen derzeit ein Asylverfahren oder vergleichbares Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland besteht oder läuft.
  • Teilnehmer/Gäste an
    a) großen überregionalen Schießveranstaltungen welche von Mitgliedsvereinen auf Bezirks- und / oder Gauebene veranstaltet werden;
    b) den einmal jährlich bundesweit ausgeschriebenem „Wochenende der Schützenvereine“;
    c) öffentlich ausgeschriebene Werbeveranstaltungen eines Schützenvereins, z.B. Aktionstage, Tage der offenen Tür usw.;
    d) öffentlich ausgeschriebene „Bürgerschießen“ und dergleichen, auch vergleichbare Schießen als Teil einer öffentlichen Bi-/Triathlonveranstaltung;
    e) öffentlich ausgeschriebene Schießen mit caritativem / wohltätigem Zweck sowie für
  • Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren, die noch nicht in den Verein aufgenommen sind.

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Eintreffen am Veranstaltungsort (Ort der Betätigung) und endet mit dessen Verlassen; Unfälle und Schäden, die sich auf dem direkten Weg zu und von den Veranstaltungen ereignen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet (www.bssb.de)

Mit diesem Service soll die Durchführung von Werbeveranstaltungen und die Arbeit mit Asylsuchenden erleichtert werden, ohne dass unseren Vereinen zusätzliche Kosten entstehen.

Aus: (Bayerische Schützenzeitung 12/2015 Seite 25)