Versicherte Personen:
- Alle Vorstands- und Ausschussmitglieder
- sonstigen Mitglieder welche nach den Bestimmungen der Satzung des BSSB ordnungsgemäß gemeldet wurden sowie
- alle Angestellten des BSSB, dessen Gliederungen und Vereine/Gesellschaften während der vereinsmäßigen Betätigung sowie bei Aktivitäten und Tätigkeiten für den BSSB, dessen Gliederungen und Vereine/Gesellschaften.
Geltungsbereich
Versichert sind Unfälle im In- und Ausland (weltweit)
Wegeunfälle
Unfälle auf dem direkten Weg zur versicherten Betätigung und zurück sind mitversichert.
Hinweis
Gastschützen, die nicht Mitglied des BSSB sind, benötigen eine Gästeversicherung.
Für diese ist immer ein „Tagesversicherungsschein“ zu lösen.
Versicherungshinweis
Pauschale Gastschützenversicherung Empfiehlt sich wegen des geringeren Aufwandes bei Bürgerschießen oder ähnlichen Veranstaltungen mit hoher Teilnehmerzahl.
Versicherungssummen je Unfallereignis:
Invaliditätskapital – allgemein – | 50.000 Euro |
Invaliditätskapital bei + Vollinvalidität ab 90 % + schießsportlichen Aktivitäten einschließlich Böllerschießen | 100.000 Euro 100.000 Euro |
Todesfallkapital | 10.000 Euro |
Kosten für kosmetische Operationen | 10.000 Euro |
Bergungskosten | 10.000 Euro |
Heilkosten (Subsidiär-Deckung) im Anschluss an die eigene gesetzliche/private Krankenversicherung | 5.000 Euro |
Hinweis zur Unfallversicherung:
Eine Unfallversicherung ist nicht mit einer Krankenversicherung vergleichbar und ersetzt insbesondere keine Kosten für Heilbehandlung, Verdienstausfall oder Rückholkosten ins Heimatland nach einem Unfall im Ausland.
Die Unfallversicherung bietet bei den oben beschriebenen Fällen eine Kapitalleistung und soll bei Tod oder dauernder Invalidität einen finanziellen Ausgleich/Hilfe leisten.